Blindenleitsysteme in öffentlichen Einrichtungen

Blindenleitsysteme in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) legt in öffentlichen Einrichtungen fest, dass dort eine Barrierefreiheit vorzufinden ist. Dort ist inbegriffen, dass nicht nur Menschen mit einer Gehbehinderung sondern auch sehbehinderte Menschen die Chance haben sich problemlos zu orientieren.

Wir durften bereits verschiedene Blindenleitsysteme montieren, sowohl aus Kunststoff als auch aus Edelstahl. Alle Noppenfliesen, Rippenfliesen und Begleitstreifen die wir verarbeiten, entsprechen der DIN 32984. Blindenleitsysteme eigenen sich sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich um Menschen mit Einschränkungen zu Ihrem Ziel zu begleiten.